Betreuer/in gesucht,

seit 2019 kümmert sich die FFW Bruch aktiv um unsere kleinen begeisterten Feuerwehrmädchen- und Jungs.

Bei der Bambini Feuerwehr erhalten die Kinder (6-10 Jahre) erste Einblicke in das Feuerwehr Geschehen,

z.B. Streichholzführerschein, malen, basteln und alles rund um das Thema Feuerwehr.

Um diese Treffen weiterhin zu ermöglichen, sucht die Feuerwehr freiwillige Betreuer/in, welche nach Bedarf aushelfen.

Vorkenntnisse im Thema Feuerwehr sind nicht nötig, da es lediglich um die Betreuung der Kinder geht.

Die Treffen finden momentan alle 3 Wochen Donnerstag Nachmittags statt.

Bei Interesse die Feuerwehr zu unterstützen, meldet euch bitte bei

 

Ramona Otto

BAMBINI-Feuerwehr Bruch-Leiterin

Burgstr. 1

54518 Bruch

Handy: 0151-68158381

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

Allgemeine Hinweise zum Katastrophenschutz und zu Ihrer privaten Notfallvorsorge Auch in unserem noch so zivilisierten und technisierten Leben können jederzeit Gefahrenlagen größeren Ausmaßes drohen: so genannte anthropogene Gefahren, wie zum Beispiel Unfälle, Havarien, Systemfehler, Überalterung, Anschläge, Sabotage, Kriege natürliche Gefahren, wie zum Beispiel Extremwetterlagen, Feuer, Dürre, Erdbeben, Pandemien etc. Für eine umfassende Gefahrenabwehr steht der Bevölkerung ein umfangreiches Hilfeleistungssystem zur Seite.

Während Feuerwehr und Rettungsdienst zur alltäglichen Hilfeleistung bereitstehen, unterhalten die Länder den Katastrophenschutz, um Katastrophen und Gefahren unserer technisierten Umwelt begegnen zu können. Der Bund verstärkt und ergänzt das integrierte Hilfeleistungssystem für großflächige Gefahrenlagen und Krisen. Zusätzliche Fahrzeuge, freigestelltes Personal, Rettungshubschrauber des Zivilschutzes und das Technische Hilfswerk werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Bund, Länder und Gemeinden arbeiten somit partnerschaftlich im Bevölkerungsschutz zusammen, um Bürgerinnen und Bürgern in einer Notsituation Hilfe zu leisten. Die Kommunen haben gegenüber ihrer Bevölkerung bei einem derart außergewöhnlichen Ereignis aus der allgemeinen Daseinsvorsorge heraus folgende Aufgaben: Menschenleben und Gesundheit schützen Tiere und Sachwerte schützen die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten und, soweit es geht, alle gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen die Funktion vieler notwendiger Einrichtungen aufrecht erhalten (hohe) wirtschaftliche Schäden vermeiden oder in Grenzen halten Bis Hilfe eintrifft, vergeht jedoch Zeit- wertvolle Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns auf seine eigenen Fähigkeiten angewiesen sein kann. Vorsorge und Eigenhilfe im Katastrophenfall Die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei einer großflächigen Katastrophe können die Rettungskräfte nicht überall sein. Und so vergeht Zeit – wertvolle Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns auf seine eigenen Fähigkeiten angewiesen sein kann. Wenn Sie sich und Ihren Nachbarn selbst helfen können, sind Sie klar im Vorteil.

Jeder muss sich fragen: „Bin ich vorbereitet? Kann ich mir und anderen in Notsituationen helfen?“ Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt unter folgendem Link Hilfestellungen, wie Sie sich auf einen möglichen Katastrophenfall vorbereiten: Ratgeber: Vorsorge für den Katastrophenfall Außerdem finden Sie unter dem folgenden Link Informationen dazu, wie Sie sich in einer Notsituation richtig verhalten. Ratgeber: Handeln in Katastrophen Wenn Sie die Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe berücksichtigen, haben Sie ein gutes Stück für den Notfall vorgesorgt. Erstellen sie ihre persönliche Checkliste

Mitglied werden in der Feuerwehr Bruch Feuerwehrmann/-frau werden:

Wie komme ich zur Feuerwehr Bruch? Erste Einstiegsmöglichkeiten gibt es in unserer Bambini-Feuerwehr schon ab 6 Jahren, oder ab 10 Jahren in unserer Jugend-Feuerwehr.

Ab 16 Jahren besteht auch für Neu- und Quereinsteiger und --Einsteigerinnen die Möglichkeit, in den aktiven Dienst einzutreten. In der Regel geschieht dies, indem man die Termine der Übungs- und Schulungstreffen der Feuerwehr Bruch erfragt und sich dort vorstellt, um den ersten Kontakt aufzubauen, oder man nimmt Kontakt zum Wehrführer, Stellvertreter oder zu einem Feuerwehrmann/frau  der Feuerwehr Bruch auf und bespricht die Möglichkeiten des Einstiegs. Einstiegsmöglichkeiten bestehen im Prinzip zu jeder Zeit und in jedem Lebensalter – erst mit 63 Jahren ist Schluss mit dem regulären ehrenamtlichen aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr Bruch ist Bestandteil der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Unter der Homepage https://Bruch-Eifel.de findet man die Kontaktdaten.