Heckenschnitt

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, das Hecken und Sträucher nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur noch bis zum 28.02. geschnitten werden dürfen. Ich bitte die Grundstücksbesitzer dafür zu sorgen, das von ihren Grundstücken keine Hecken, Sträucher, Äste etc. in den öffentlichen Verkehrsraum ragen . Zum öffentlichen Verkehrsraum zählt insbesonders auch der Gehweg.

Auf dem Parkplatz am Sportplatz steht wiederum ein Container, in dem das anfallende Schnittgut entsorgt werden kann. Machen sie von diesem bequemen und kostenlosen Angebot Gebrauch!

Das hat letztes Jahr, mit Ausnahmen, gut geklappt.

Vorsorglich weise ich darauf hin, das kein sonstiger Müll oder auch Grasschnitt in diesem Container entsorgt werden darf.

Fritz Kohl, Ortsbürgermeister

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